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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FreeCard Medienservice GmbH

(im Folgenden Freecard genannt)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbedingungen zwischen Freecard und allen Auftragnehmern und Auftraggebern. Sie gelten für sämtliche Aufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn Freecard dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Sollten einzelne Bestimmungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Klauseln sind im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Klauseln möglichst nahe kommen.

§ 2 Angebote & Preise

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Soweit keine Preisliste vorliegt, bestimmt Freecard die Vergütung nach billigem Ermessen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Abgaben. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch Freecard zustande. Freecard behält sich vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder technischen Form der Vorlage oder aus sonstigen Gründen abzulehnen (z.B. Wenn der Inhalt gegen Gesetze verstößt oder die Veröffentlichung für Freecard unzumutbar ist). Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen.

§ 3  Vertragsumfang

Freecard leistet entsprechend dem Auftrag und der Branchenüblichkeit. Für die Erstellung und Verbreitung von Werbepostkarten verwendet Freecard eigene Vorlagen oder Vorlagen des Auftraggebers. Die Vorlagen werden als herkömmliche Gratispostkarten zum Mitnehmen, an von Freecard ausgewählten Standorten, in speziellen Kartendisplays angeboten. Anspruch auf gewisse Verteilorte hat der Auftraggeber nicht. Verteilung und Auswahl der Displaystandorte liegen alleine bei Freecard, dies gilt auch für die Präsentation im Internet. Die Verbreitung erfolgt während des vom Auftraggeber gebuchten Verteilzeitraums. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden nicht verteilte Postkarten aus dem Kartendisplay entfernt und gehen ersatzlos in das Eigentum von Freecard über.

§ 4 Nutzungsrechte bei vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen

Sofern Freecard die Werbepostkarten nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen erstellt, sondern vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen verwendet, wird Freecard, soweit nichts gegenteiliges vereinbart wurde, das räumliche und zeitliche unbegrenzte Rechte eingeräumt, die Vorlagen für die Erstellung und Verbreitung von Postkarten zu verwenden. Dieses Nutzungsrecht schließt insbesondere das Recht ein, (a) die Vorlage in jeder Form und Anzahl zu vervielfältigen; (b) die Vorlagen zu verbreiten, und zwar insbesondere als herkömmliche Gratispostkarten zu verteilen; (c) an den Vorlagen - solche Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen geboten oder unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Marktes wünschenswert sind; (d) die Vorlagen uneingeschränkt für Freecards eigene Werbung sowohl online als auch offline zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Freecard insbesondere im Hinblick auf die Onlineverwendung der zur Anbringung einer Urheberbezeichnung nur insoweit verpflichtet ist, als eine Namensnennung üblich und technisch notwendig ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Einräumung der vorgezeichneten Rechte von dem/der Urheber/n gemäß §§31ff. Urhebergesetz ermächtigt worden ist. Werden durch die Nutzung der Vorlagen Rechte Dritter verletzt und wird Freecard deshalb von einem Dritten in Anspruch genommen, übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung, Freecard von jedem ihm aus der Verletzung von Rechten Dritter erwachsenen Schaden freizustellen. Der Schaden umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung geeigneter Vorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte bei von Freecard gelieferten Vorlagen

Sofern Freecard die Werbepostkarten nicht nach dem Auftraggeber gelieferten Vorlagen, sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen erstellt, gilt Folgendes: Hat Freecard die Vorlagen für die Werbekarten nicht selbst entworfen, sondern von einem Dritten erworben, versichert Freecard, zur Nutzung der Vorlage gem. §§31 ff. Urhebergesetz ermächtigt zu sein. Soweit Freecard Nutzungsrechte an diesen Vorlagen einräumt, erfolgt dies nur im Rahmen dieses Auftrages. Jede außerhalb dieses Auftrages liegende Nutzung bedarf der Zustimmung von Freecard. Hat Freecard die Vorlagen für die Werbepostkarten  selbst entworfen, ist und bleibt ausschließlicher Inhaber aller Urheber- und Verwendungsrechte. Vorschläge oder sonstige Anregungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Soweit Freecard dem Auftraggeber Nutzungerechte an den von Freecard entworfenen Vorlagen einräumt, bleiben diese streng auf diesen Auftrag und seine zeitliche Dauer beschränkt. Jede Art der späteren Vervielfältigung der Vorlagen oder fertigen Werbepostkarten außerhalb dieses Auftrages bedarf der vorherigen Zustimmung von Freecard. Der Auftraggeber erwirbt das Recht, die von Freecard entworfenen Vorlagen im Rahmen dieses Auftrages zu benutzen, erst mit der Zahlung des vereinbarten Honorars. Die Originale der Entwürfe verbleiben bei Freecard.

§ 6 Entwurf und Gestaltung der Werbepostkarten

Im Rahmen des übernommenen Werbeauftrags besteht für Freecard Gestaltungsfreiheit. Dem Auftraggeber wird, nur auf ausdrücklichen Wunsch, ein Entwurf für die Gestaltung seiner Werbepostkarte vorgelegt. Sofern ihm dieser nicht zusagt, hat er Anspruch auf Erstellung von zwei weiteren Entwürfen. Sagt auch der dritte Entwurf dem Auftraggeber nicht zu, kann er vom Auftrag gegen ein einmaliges Abschlagshonorar von Euro 500,-- zuzüglich Mehrwertssteuer zurücktreten. Nutzungsrechte an den entwickelten Sujets (Entwürfen) im Sinne der §§ 31 ff, Urhebergesetz stehen dem Auftraggeber dann nicht zu. Will der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern wünscht die Erstellung eines vierten Entwurfs, so hat er für den vierten und jeden weiteren Entwurf die entstehenden Kosten zu tragen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle Werbepostkarten auf der Rückseite mit dem Freecard Karten Logo und der Freecard Impressumzeile versehen werden.

§ 7 Haftung für Druckvorlagen

Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig von Freecard gelesen. Hat der Auftraggeber den ihm vorliegenden Entwurf beziehungsweise die Probepostkarte genehmigt und zum Druck freigegeben, übernimmt er hierdurch die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Zusammenstellung. Eine diesbezügliche Haftung von Freecard für nach Druckfreigabe festgestellte Fehler entfällt. Hat der Auftraggeber eine Vorlage zum Druck freigegeben und stellt er nach dem Druck Textfehler, Bildfehler oder Ähnliches fest, so kann er von Freecard einen Korrekturdruck nur nach Zahlung der hierfür anfallenden Zusatzkosten verlangen. Freecard haftet nicht für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe. Zu den Aufgaben von Freecard gehört es daher nicht, den Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen. Dieser Haftungsausschluss gilt unanhängig davon, ob der Auftraggeber die Druckvorlage selbst geliefert hat oder ob Freecard sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Der Auftraggeber hält Freecard von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Sofern der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst liefert, überprüft Freecard die Vorlagen im zumutbaren Rahmen auf Mängel und weißt den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Druckvorlagen hin. Sind etwaige Mängel der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Druckvorlagen hingegen nicht sofort erkennbar, sondern werden beim Druckvorgang offenbar, so kann der Auftraggeber bei ungenügendem Druck hieraus keine Ersatz- oder Erfüllungsansprüche ableiten. Die Beseitigung derart verborgener Mängel der Druckvorlage und die anschließende Wiederherstellung der Tauglichkeit als Druckvorlage erfolgt auf eigene Kosten des Auftraggebers.

§ 8 Rügepflichten

Der Auftraggeber erhält nach Durchführung des Druckauftrages mehrere Belegexemplare zur Prüfung. Er ist verpflichtet, diese umgehend auf etwaige Mängel, insbesondere auf offensichtliche Mängel, zu überprüfen und diese spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich bei Freecard zu rügen. Bei nicht gesetzlicher Mängelanzeige verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsrechte. Freecard ist dann berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch mangelhafte Drucksachen/Postkarten in die Verteilung zu nehmen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechungen von Freecard sind sofort nach Rechungserhalt fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto von Freecard als Zahlung. Gerät ein Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so hat er auf die Forderung ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in der Höhe von 5% über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist nicht aufgeschlossen.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechen, die von Freecard anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückzahlungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Auftraggeber nicht ausüben.

§ 11 Nutzungs- /Eigentumsvorbehalt

Die Übertragung der in den §§4 und 5 beschriebenen Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Honorars. An gelieferten Waren behält sich Freecard das Eigentum bis zur endgültigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

§ 12 Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von Freecard Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber hat Freecard die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderlicher Zeit und Gelegenheit (mindestens aber drei Wochen) zu gewährleisten. Gelingt es Freecard nach dreimaliger Nachbesserung nicht, ordnungsgemäß und mangelfrei zu leisten, steht dem Auftraggeber nach der Setzung einer Nachfrist und der Androhung, dass er nach Fristablauf die Erfüllung ablehnen werde, das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Werklohnes (Minderung) zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

§ 13 Haftungsbegrenzung

Die Haftung von Freecard richtet sich ausschließlich nach den in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Freecard oder seinen Erfüllungsgehilfen. Sämtliche Ersatzansprüche des Auftraggebers gegen Freecard, gleich auf welcher Rechtgrundlage sie beruhen, sind in der Höhe nach auf höchstens den einfachen Wert des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

§ 14 Gerichtsstand

Die Geschäftsräume von Freecard sind für beide teile Erfüllungsort, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder sich sein Wohnsitz außerhalb von Österreich befindet. Soweit gesetzlich zulässig, also insbesondere mit Kaufleuten, gilt für alle eventuellen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung sowie die Beendigung des Vertrags Wien als Gerichtsstand, als vereinbart.